Ungebundene Pflasterbauweisen

Die ungebundene Pflasterbauweise gilt aufgrund ihrer überwiegenden Anwendung in der Praxis als Regelbauweise. Dabei werden die Befestigungselementen entweder händisch oder maschinell auf einer Bettung aus ungebundenen Gesteinskörnungen verlegt, die dazu dient, zulässige Ebenheitsabweichungen der Tragschicht und zulässige Maßtoleranzen der Belagselemente auszugleichen. Die Bettung ist so dünn wie möglich und so dick wie nötig auszuführen, um Verformungen zu vermeiden. Die Zwischenräume zwischen den Befestigungselementen der Pflasterdecke bzw. des Plattenbelags werden anschließend mit ungebundenem Fugenmaterial verfüllt. Unterhalb der Pflasterdecke bzw. des Plattenbelags befindet sich im Regelfall eine Tragschicht und eine Frostschutzschicht aus ungebundenen Gesteinskörnungsgemischen, die einerseits den Lastabtrag in den Untergrund/Unterbau und andererseits die schadenfreie Versickerung oder Ableitung von eingedrungenem Oberflächenwasser auf dem Planum gewährleisten sollen.

Die ungebundene Pflasterbauweise besitzt ein flexibles Tragverhalten. Damit ist sie bei vergleichbarer Verkehrsbelastung und richtig dimensioniertem Oberbau anderen Deckenbauweisen deutlich überlegen, weil sie nicht nur ein gutes Tragverhalten aufweist, unempfindlich gegen Risse ist, keine temperaturbedingten Verformungen erfährt, sondern auch ein leichtes Öffnen und wieder Schließen der Flächenbefestigung ermöglicht. Das flexible Tragverhalten ist ein großer Vorteil, bedeutet aber andererseits auch, dass die Lastabtragung in die Unterlage nicht so gut ist, wie bei einer gebundenen Decke. Daher müssen Tragschichten ohne Bindemittel (ToB) unter einer ungebundenen Pflasterdecke steifer und verformungsbeständiger ausgeführt werden als unter gebundenen Decken.

Weitere Tragschicht-Varianten der ungebundenen Pflasterbauweise sind nach der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) die Herstellung der ungebundenen Pflasterdecke bzw. des Plattenbelags auf einer Tragschicht mit Bindemitteln (TmB), entweder als Dränbetontragschicht (DBT) oder als wasserdurchlässige Asphalttragschicht, jeweils mit darunter liegender Trag- und Frostschutzschicht oder einfacher Frostschutzschicht aus ungebundenen Gesteinskörnungsgemischen.

Anforderungen an Planung und Ausführung von ungebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägen im Straßen- und Wegebau sowie im ländlichen Wegebau sind in den nachfolgend aufgeführten Technischen Regelwerken enthalten:

  • FGSV-Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO)
  • VOB: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen – DIN 18318 (ATV DIN 18318)
  • FGSV: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (ZTV Pflaster-StB)
  • FGSV-Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (M FP)
  • FGSV-Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten (M FG)
  • FGSV: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege (ZTV LW)
  • FLL: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (ZTV Wegebau)

 

Weitere Informationen zur ungebundenen Pflasterbauweise mit Belagselementen aus Beton inklusive der wesentlichen Anforderungen aus den einschlägigen Regelwerken enthalten die folgenden kostenlosen SLG-Publikationen:

Werden, zum Beispiel in verkehrsberuhigten Wohngebieten, erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz von Verkehrsflächenbefestigungen gestellt, sollten bei der Planung und Ausführung der ungebundenen Pflasterbauweise spezielle Aspekte beachtet werden. Hinweise hierzu enthalten die folgenden Publikationen:

Sonderformen der ungebundenen Bauweise

 1. Eine seit den 1980er Jahren erprobte Sonderform der ungebundenen Pflasterbauweise bildet die versickerungsfähige Pflasterbauweise, der in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Im Gegensatz zur „klassischen“ ungebundenen Bauweise, in ein Eindringen von Oberflächenwasser möglichst vermieden werden soll, zielt diese darauf ab, anfallendes Oberflächenwasser über aufgeweitete Fugen, Aussparungen der Belagselemente oder die Verwendung haufwerksporiger Pflastersteine in Kombination mit einer reduzierten Oberflächenneigung bewusst in den Oberbau einzuleiten.

 

Anforderungen an Planung und Ausführung der versickerungsfähigen Pflasterbauweise enthalten die folgenden Publikationen:

Eine Unterform dieser Bauweise ist die Herstellung von begrünbaren Flächenbefestigungen, die über die Einmischung von organischen Anteilen in das Bettungs- und Fugenmaterial auf eine Speicherung des anfallenden Oberflächenwassers zur Versorgung der in den Aussparungen eingebrachten Vegetation abzielt.

Anforderungen an begrünbare Flächenbefestigungen enthält die FLL-Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen.

 2. Eine weitere Sonderform stellt die Anwendung der ungebundene Pflasterbauweise auf Bauwerken dar. Hierbei existieren besondere Anforderungen an die Entwässerung des Oberbaus, den Schutz der darunter befindliche Bauwerksabdichtung und die in der Regel vorhandenen Anschlusszwänge an vorhandene Bauwerksöffnungen.

Anforderungen an Verkehrsflächen auf Bauwerken enthalten die FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Verkehrsflächen auf Bauwerken.

 3. Treppen- und Stufenanlagengelten als „Königsklasse“ des Pflasterbaus. Hierbei werden die unterschiedlichen Stufenelemente in der Regel auf einem Fundament aus Beton oder Dränbeton versetzt, unter dem sich eine Frostschutzschicht befindet.

Anforderungen an Planung und Ausführung von Treppen- und Stufenanlagen aus Betonbauteilen sind in dem SLG-Merkblatt „Treppen und Stufenanlagen aus Betonbauteilen im Außenbereich – Planung, Ausführung, Instandhaltung“ zusammengefasst.

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