5.4.1 Allgemeines
Eine ausreichende Entwässerung ist für die Dauerhaftigkeit der Befestigung mit Pflasterecke besonders wichtig. Deshalb sollte im Rahmen der Ausführungsplanung auch immer eine Entwässerungsplanung erfolgen. Auf die RAS-Ew wird verwiesen.
Nachfolgend ist jeweils ein beispielhafter Aufbau einer Verkehrsflächenbefestigung mit Pflasterdecke innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortslage mit den zugehörigen Entwässerungseinrichtungen in Anlehnung an die RStO dargestellt (Bild 9 und Bild 10).
5.4.2 Entwässerung der Pflasterdecke
Die Entwässerung der Oberfläche der Pflasterdecke erfolgt im Wesentlichen durch ihre Neigung. Daher ist die Erstellung eines Höhenplanes – insbesondere bei größeren zusammenhängenden Flächen – unter Berücksichtigung etwaig vorhandener oder vorgegebener örtlicher Zwangspunkte im Allgemeinen unerlässlich.
Während bei Fahrbahnen, Fahrgassen und ähnlichen Verkehrsflächen in der Regel längs entwässert wird, kann es sich bei größeren Platzsituationen durchaus anbieten, zum Beispiel aus Gründen der Topographie, eine punktförmige Entwässerung der Fläche vorzusehen. Mal abgesehen von dem Vorteil, dass bei dieser Art der Entwässerung keine Entwässerungsrinnen gebaut werden müssen, hat die punktförmige Entwässerung jedoch eine Reihe von Nachteilen. Es entsteht ein Mehraufwand bei der profilgerechten Herstellung der einzelnen Schichten. Die zahlreichen nicht zu vermeidenden Knickpunkte sind nicht nur gestalterisch unschön, sie stellen auch eine ungünstige betriebliche Situation hinsichtlich der Straßenreinigung und der Schneeräumung im Winter dar. Werden die Steinformate für die Pflasterfläche nicht mit Bedacht gewählt, können die häufigen Neigungsänderungen zu einem erheblichen Schneideaufwand bei der Verlegung führen. Es wird daher empfohlen, eine punktförmige Entwässerung von Pflasterdecken auf nicht vermeidbare Situationen zu beschränken.
Bei der Festlegung der Oberflächenneigung sollten die Hinweise und Empfehlungen der einschlägigen Entwurfsrichtlinien beachtet werden (siehe zum Beispiel bei (SLG, 2014)).
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und die Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Entwässerung (RAS-Ew) sehen für anbaufreie Hauptverkehrsstraßen eine Mindestquerneigung von q = 2,5 % vor. Dies gilt auch für Radwege nach den ERA. Die ATV DIN 18318 sehen unter anderem für die resultierende Neigung von Betonpflasterdecken einen Mindestwert von q = 1,5 % für begehbare Flächen bzw. von q = 2,0 % für befahrbare Flächen vor.
Es wird jedoch empfohlen, die Vorgaben der ZTV Pflaster-StB zugrunde zu legen. Danach sollte die abflusswirksame Neigung in der Regel mindestens 2,5 % betragen (siehe auch Bild 9 und Bild 10). Eine planmäßige, abflusswirksame Neigung von 2,0 % sollte grundsätzlich nicht unterschritten werden, um Gefährdungen und Beeinträchtigungen infolge Wasserrückhalt zu vermeiden. Sie sollte anderseits aber auch etwa 6 % nicht überschreiten, um ein Ausspülen der Fugen, zum Beispiel durch Starkregenereignisse, zu vermeiden.
Die ausführungsbedingten Abweichungen von einer planmäßig vorgegebenen Neigung dürfen ± 0,4 % (absolut) betragen.
Verwindungsbereiche sind in der Planung besonders zu berücksichtigen. Zur Vertiefung dieser speziellen Thematik siehe zum Beispiel (SLG, 2021a) und (Mentlein, 2020).
Aus bautechnischen Gründen ist die Querneigung der Pflasterdecke grundsätzlich in allen Schichten der Verkehrsflächenbefestigung einschließlich des Planums vorzusehen. Stehen wasserempfindliche, das heißt bindige Böden oder Baustoffe an, muss die Querneigung des Planums mit mindestens 4 % vorgesehen werden. Daraus ergibt sich die im Bild 9 und Bild 10 dargestellte konstruktive Ausbildung des Fahrbahnaufbaus in Verbindung mit den Entwässerungseinrichtungen. Siehe des Weiteren auch Abschnitt 5.4.3.
5.4.3 Entwässerung des Oberbaus
In den Oberbau mit einer Pflasterdecke dringt während der Nutzungsdauer zumindest zeitweise Wasser über die Fugen ein. Dies bedingt, dass alle Schichten der Befestigung ausreichend wasserdurchlässig zu gestalten und untereinander filterstabil abzustimmen sind. Entsprechende Hinweise hierzu sind insbesondere (SLG, 2014) zu entnehmen.
Das in die Befestigung eingedrungene Wasser wird dann bei frostsicheren Böden der Frostempfindlichkeitsklasse F 1 in der Regel direkt versickert. Eine Querneigung des Planums ist dann aus entwässerungstechnischen Gründen nicht notwendig, aus bautechnischen Gründen jedoch sinnvoll (Bild 11, links).
Bei frostempfindlichen Böden (F 2- und F 3-Böden) versickert das Wasser nur zu einem geringen Teil oder so gut wie gar nicht. Der Teil, der nicht versickern kann, wird durch die Neigung des Planums aus der Befestigung abgeleitet. Die Neigung des Planums richtet sich bei derartigen Böden daher nach der Neigung der Pflasterdecke und nach der Frostempfindlichkeit des jeweiligen Bodens. Bei F 2-Böden (gering bis mittel frostempfindlich) beträgt die Mindestneigung des Planums 2,5 % (Bild 11, Mitte), bei F 3-Böden (sehr frostempfindlich) 4% (Bild 11, rechts). Der Ausgleich etwaiger Neigungsunterschiede zwischen Planum und Pflasterdecke hat so zu erfolgen, dass die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus an jeder Stelle eingehalten ist.
Das gesammelte Wasser aus Oberflächen- und Planumsentwässerung sowie gegebenenfalls zusätzlich aus Schichtenwasser ist umweltgerecht an eine entsprechende Vorflut, das heißt in die Kanalisation oder in offene Gewässer, abzugeben. Für Planung und Ausführung einer Planumsentwässerung und von Sickeranlagen sind die Hinweise und Vorgaben der einschlägigen Regelwerke, insbesondere RAS-Ew und ZTV Ew-StB, zu beachten.
>> weiter zu Planung und Ausführung der Pflasterdecke
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