Planung und Ausführung

5.1 Untergrund bzw. Unterbau

Der Oberbau, bestehend aus der Pflasterdecke sowie einer oder mehreren Tragschichten, wird in der Regel direkt auf dem anstehenden, höhen- und profilgerecht abgezogenen Boden, als „Untergrund“ bezeichnet, eingebaut. Nur wenn zunächst eine Schüttung notwendig ist, um zum Beispiel die höhen- und profilgerechte Lage des Planums herzustellen, ist in Form dieser Schüttung ein so genannter Unterbau vorhanden.

Der Untergrund bzw. Unterbau muss dauerhaft tragfähig und verformungsbeständig sein und daher hinreichend verdichtet werden, damit der Oberbau, beginnend mit der ersten Tragschicht (in der Regel ist dies eine Frostschutzschicht), auf dem Planum eingebaut und anforderungsgerecht verdichtet werden kann. Damit wird im Allgemeinen sichergestellt, dass die Auflast durch den Oberbau und die Verkehrsbelastungen schadlos aufgenommen werden können.

Die in Deutschland vorzufindenden Böden sind hinsichtlich ihrer bautechnischen Eignung in Bodenklassen eingeordnet (siehe DIN 18196). Anhand der Zusammensetzung des Bodens aus Kies, Sand, Schluff und/oder Ton sowie dessen Plastizität, die in den Bodenklassen beschrieben ist, ergibt sich gemäß den ZTV E-StB die Frostempfindlichkeit in den Stufen F 1 (nicht frostempfindlich), F 2 (gering bis mittel frostempfindlich) und F 3 (sehr frostempfindlich). Eine ausführliche Beschreibung der Böden für bautechnische Zwecke nach DIN 18196 wird in (SLG, 2021a) vorgenommen.

Bei der Planung der Betonpflasterbefestigung sind die Frostempfindlichkeit und die Wasserdurchlässigkeit des Bodens zu berücksichtigen sowie Anforderungen an dessen Tragfähigkeit und dessen Verformungsbeständigkeit, das heißt an den Verdichtungsgrad, zu stellen. Die Erdarbeiten haben nach den ZTV E-StB zu erfolgen.

Ist der Untergrund bzw. Unterbau nicht ausreichend wasserdurchlässig (Infiltrationsbeiwert geringer als ki = 1 × 10-5 m/s), sollten besondere Maßnahmen durchgeführt werden, zum Beispiel Anordnung einer Planumsentwässerung. Eine solche sollte auch bei aufsteigendem oder seitlich in den Oberbau eindringendem Wasser und/oder bei einem verfestigten Untergrund/Unterbau angeordnet werden.

Weitere Hinweise zum Untergrund bzw. Unterbau sind (SLG, 2014) und (SLG, 2021a) zu entnehmen.

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