Unverfugte Pflasterflächen dürfen nicht abgerüttelt werden. Das Abrütteln kann entweder vor oder nach dem Einschlämmen des Fugenmaterials erfolgen. Erfolgt es vorher, müssen die Fugen mit Fugenmaterial soweit gefüllt sein, dass sich die Steine durch den Rüttelvorgang nicht verschieben können. Erfolgt es nachher, müssen die Bettung und deren Unterlage zunächst ausreichend abgetrocknet sein.
In jedem Fall ist die Fläche vor dem Abrütteln sauber abzukehren und sollte möglichst trocken sein um Rüttelflecken zu vermeiden. Insbesondere farbiges Pflaster und solches mit besonderer Oberflächenbehandlung darf ausschließ- lich im trockenen Zustand und unter Verwendung einer Kunststoffschürze abgerüttelt werden.
Das Abrütteln erfolgt von den Rändern beginnend zur Mitte hin in mehreren nebeneinander liegenden, sich überlappenden Bahnen bis zum Erreichen der Stand- festigkeit. Flächenrüttler müssen für die jeweilige, zu verdichtende Pflasterdecke geeignet sein. Nach Pflasterbau Theorie Praxis (Josef Nefele, Aufkirchen, Auflage 2001) werden folgende Empfehlungen gegeben:
Die Flächenrüttler sind auf die Art der Unterlage (diese kann starr oder flexibel ausgebildet sein) abzustimmen. Für Pflaster auf vorverdichteter Bettung sollten grundsätzlich schwerere Rüttler eingesetzt werden als für Pflaster auf nicht vorverdichteter Bettung. Vibrationswalzen dürfen zum Verdichten von Betonpflasterdecken nicht eingesetzt werden.
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