Pflastersteine

Für Pflastersteine aus Beton gilt grundsätzlich die DIN EN 1338. Da hierin für einige Eigenschaften Anforderungen klassifiziert sind und nicht jede der möglichen Klassen für Anwendungen in Deutschland geeignet ist, müssen zusätzlich die TL Pflaster-StB beachtet werden. Darin sind die für unsere Anwendungen geeigneten Klassen festgelegt.

Im Detail bedeutet dies: es gelten zum einen alle Anforderungen der DIN EN 1338, die nicht klassifiziert sind. Und es gilt zum anderen hinsichtlich

  • der maximalen Differenz der beiden Diagonalen von rechteckigen Pflastersteinen ab einer bestimmten Größe - Klasse 2, Kennzeichnung „K“,
  • des Witterungswiderstandes - Klasse 3, Kennzeichnung „D“ und
  • des Abriebwiderstandes - Klasse 4, Kennzeichnung „I“.

Form und Dicke der Betonpflastersteine haben erheblichen Einfluss auf die Standfestigkeit der Pflasterdecke. Sie sind insofern auf die zu erwartende Verkehrsbeanspruchung abzustimmen. Folgende Empfehlungen werden hierzu gegeben:

  • für Verkehrsflächen gemäß der Bauklasse VI, V oder IV (RStO): Stein-Nenndicke min. 80 mm, sind hohe Schubbeanspruchungen zu erwarten, sollten Verbundsteine mit Nenndicke von min. 100 mm gewählt werden.
  • für Verkehrsflächen gemäß der Bauklasse III (RStO): Stein-Nenndicke min. 100 mm, sind hohe Schubbeanspruchungen zu erwarten, sollten Verbundsteine mit Nenndicke von min. 120 mm gewählt werden.
  • für Verkehrsflächen, die nicht von Kraftfahrzeugen befahren werden: Stein-Nenndicke min. 60 mm

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