08.05.2020
Der SLG-Vorstand hat den neuen „Compliance-Leitfaden für die SLG-Verbandsarbeit“ einstimmig verabschiedet. Dieser ergänzt die bisherige SLG-Compliance-Erklärung dahingehend, dass SLG-Webkonferenzen, die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie derzeit vermehrt stattfinden, keiner Unterschrift der Teilnehmer zur Anerkennung der Compliance-Regeln bedürfen, sondern dass diese automatisch mit Einwahl in die Webkonferenz verbindlich anerkannt werden.
Die besondere Herausforderung der Verbandsarbeit aus kartellrechtlicher Sicht liegt für alle Beteiligten darin, die Grenze zwischen zulässigem und unzulässigem Verhalten sicher identifizieren zu können, denn es ist oft nicht leicht, die Grenzen des kartellrechtskonformen Verhaltens zu erkennen.
Der SLG-Compliance-Leitfaden richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlich in der Verbandsarbeit Mitwirkenden sowie an alle Teilnehmer von SLG-Veranstaltungen. Der Betonverband SLG möchte damit seinen Mitgliedsunternehmen und Mitarbeitern Orientierung und Sicherheit vor etwaigen Kartellrechtsverstößen geben. Die Einhaltung der Compliance-Regeln dient dem Schutz des Verbandes und seiner Mitglieder und ist daher für alle im Rahmen der Verbandsarbeit mitwirkenden Personen verbindlich.
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